Finanzen

Entlastung bei der Zweitwohnungssteuer

Im Finanzausschuss hat der Münchner Stadtrat heute über die Zweitwohnungssteuer bera­ten. Dabei konnte wir als CSU Fraktion durchsetzen, dass durch eine Anhebung der Freigrenze eine Entlas­tung für viele in München mit Zweitwohnsitz gemeldete Menschen erfol­gen wird. Die Zweit­wohnungssteuer soll nach Beschluss des Finanzausschusses erst ab einem Nettoein­kommen von 37.000 Euro bzw. 48.000 Euro bei Verheirateten erhoben werden.