Entlastung bei der Zweitwohnungssteuer
Im Finanzausschuss hat der Münchner Stadtrat heute über die Zweitwohnungssteuer beraten. Dabei konnte wir als CSU Fraktion durchsetzen, dass durch eine Anhebung der Freigrenze eine Entlastung für viele in München mit Zweitwohnsitz gemeldete Menschen erfolgen wird. Die Zweitwohnungssteuer soll nach Beschluss des Finanzausschusses erst ab einem Nettoeinkommen von 37.000 Euro bzw. 48.000 Euro bei Verheirateten erhoben werden.